Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der myTuur-App durch B2B-Partner
Einleitung: Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der myTuur GmbH, Münchner Straße 15, 89073 Ulm, Deutschland (nachfolgend myTuur) und Geschäftspartnern (nachfolgend Partner), die die myTuur City Guide App im Rahmen von B2B-Partnerschaften nutzen. myTuur bietet eine KI-gestützte City-Guide-Plattform an, die von Städten, Tourismusverbänden, Museen oder Veranstaltern lizenziert oder in eigene Angebote integriert werden kann (etwa via White-Label-Lösung, Sponsored Spots, Co-Branding oder Plattformintegration). Ziel dieser AGB ist es, die Rechte und Pflichten beider Seiten klar, verständlich und vertrauensbildend festzulegen. myTuur richtet sich mit diesem Angebot ausschließlich an Unternehmen und nicht an Verbraucher.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Geltungsbereich: Diese Bedingungen gelten für alle Verträge und Vereinbarungen zwischen myTuur und Ihnen als Partner über die Nutzung, Lizenzierung oder Integration der myTuur-App in Deutschland. Sie bestätigen mit Vertragsschluss bzw. Nutzung der myTuur-Dienste, dass Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und kein Verbraucher sind; myTuur bietet seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmen an. Regeln des Verbraucherschutzes oder des internationalen Privatrechts finden daher keine Anwendung.
Keine abweichenden AGB: Etwaige eigene Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, myTuur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen zwischen myTuur und dem Partner haben stets Vorrang vor diesen AGB.
Vertragsschluss: Die konkreten Leistungen und Konditionen werden in einem separaten Lizenzvertrag oder Angebot festgehalten. Mit Unterzeichnung dieses Vertrags oder Freischaltung des Partner-Zugangs kommt der Vertrag zustande. myTuur kann den Vertragsschluss von einem Nachweis der Unternehmereigenschaft abhängig machen (z.B. Handelsregisterauszug, USt-ID).
2. Leistungen von myTuur
myTuur erbringt für den Partner folgende Hauptleistungen im Rahmen der Kooperation:
App-Bereitstellung: myTuur stellt dem Partner Zugang zur myTuur City Guide App als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Der Partner erhält bei Bedarf eine individuell anpassbare Version der App (z.B. White-Label oder Co-Branding gemäß Vereinbarung) zur Nutzung für eigene Zwecke. Die Software verbleibt dabei auf den Servern von myTuur – eine Installation beim Partner erfolgt nicht. myTuur stellt die Funktionen der App bis zum Übergabepunkt bereit, d.h. bis zum Routerausgang des Rechenzentrums von myTuur. Die Verantwortung für die Internetverbindung ab diesem Übergabepunkt und geeignete Endgeräte liegt beim Partner bzw. dessen Endnutzern.
Content-Integration: myTuur ermöglicht es dem Partner, eigene Inhalte in die App einzubringen. Dies umfasst z.B. die Integration von Sehenswürdigkeiten, Tourdaten, Bildern, Audioführungen oder Sponsored Spots des Partners in der App. Die technischen Schnittstellen (wie Content-Management-System oder API-Zugänge) werden von myTuur bereitgestellt. So kann der Partner seine lokalen Inhalte und Angebote in die Plattform einpflegen und aktuell halten.
API und Plattform-Integration: Soweit vereinbart, stellt myTuur API-Zugänge oder Widgets bereit, damit der Partner die myTuur-Funktionen in die eigene Website, App oder Plattform integrieren kann. Dadurch können z.B. Buchungsplattformen oder Tourismus-Websites auf myTuur-Inhalte zugreifen oder die App-Funktionen nahtlos in ein bestehendes digitales Angebot des Partners eingebettet werden.
Hosting und Wartung: myTuur übernimmt das Hosting der App sowie die technische Wartung und Weiterentwicklung. Dies umfasst regelmäßige Updates der Software, Sicherheitsupdates und die Behebung von technischen Fehlern. myTuur sorgt dafür, dass die App dem aktuellen Stand der Technik entspricht und während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bleibt. Fehler oder Störungen werden von myTuur im Rahmen des Zumutbaren zeitnah behoben, ohne dass dem Partner hierfür zusätzliche Kosten entstehen.
Support: myTuur bietet dem Partner Unterstützung bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der App-Nutzung. Der Support steht an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten (z.B. per E-Mail oder über ein Ticketsystem) zur Verfügung. Einzelheiten zum Support (Reaktionszeiten, Ansprechpartner etc.) können gesondert vereinbart werden.
Hinweis: Sofern myTuur dem Partner optionale Zusatzfunktionen oder Dienste zur Verfügung stellt, die nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert wurden (z. B. Beta-Features oder Testinhalte), kann myTuur diese Zusatzleistungen jederzeit einstellen. Hieraus ergeben sich für den Partner keine Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz oder ein Sonderkündigungsrecht.
3. Pflichten des Partners
Als Partner verpflichten Sie sich, folgende Pflichten zu erfüllen, um eine reibungslose Kooperation sicherzustellen:
Inhaltsbereitstellung und Rechtegewährleistung: Stellen Sie myTuur die für die App-Integration benötigten Inhalte (Texte, Bilder, Audio, POI-Daten etc.) in geeigneter Form und rechtzeitig zur Verfügung. Sie gewährleisten, dass alle von Ihnen bereitgestellten Inhalte korrekt, aktuell und frei von Rechten Dritter sind. Insbesondere dürfen Sie keine Materialien verwenden, an denen Sie nicht die erforderlichen Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte besitzen. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte durch die vom Partner gelieferten Inhalte oder durch die Nutzung der App durch den Partner erheben, stellen Sie myTuur von allen solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
Kooperation und Mitwirkung: Unterstützen Sie myTuur bei der Umsetzung der Integration. Dies beinhaltet die Benennung eines Ansprechpartners, der für Rückfragen zur Verfügung steht, sowie die Mitwirkung bei Tests, Feedbackrunden und Freigaben von Inhalten. Erforderliche Genehmigungen (z.B. behördliche Erlaubnisse für bestimmte Inhalte oder Standorte) sind vom Partner einzuholen.
Nutzung der App im vereinbarten Rahmen: Nutzen Sie die myTuur-App und die zugehörigen Schnittstellen nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Insbesondere dürfen Sie die Plattform nicht für rechtswidrige oder unangemessene Inhalte verwenden – Inhalte, die rassistisch, diskriminierend, jugendgefährdend, politisch extrem oder anderweitig gesetzeswidrig sind, sind strikt verboten. Sie sind zudem verpflichtet, keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Integrität oder Sicherheit der Plattform gefährden (z.B. durch Einspielen von Malware).
Vertraulicher Umgang mit Zugängen: Sie erhalten von myTuur ggf. Zugangsdaten (wie Admin-Logins, API-Schlüssel o. Ä.), um die App bzw. Inhalte zu verwalten. Diese Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Teilen Sie Passwörter nur mit den Personen in Ihrem Unternehmen, die den Zugang benötigen, und wählen Sie sichere Passwörter. Falls Sie den Verdacht haben, dass Unbefugte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben, müssen Sie myTuur unverzüglich informieren, damit wir geeignete Maßnahmen ergreifen können.
Technische Voraussetzungen: Sorgen Sie dafür, dass die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App erfüllt sind. Dies umfasst insbesondere eine stabile Internetverbindung und aktuelle Hardware/Software (z.B. unterstützte Smartphones oder Webbrowser, falls die Integration über Web erfolgt). myTuur schuldet nicht die Bereitstellung von Endgeräten oder Internetzugang beim Partner oder dessen Kunden.
Zahlungspflichten: Sie leisten die vertraglich vereinbarte Vergütung für die myTuur-Leistungen fristgerecht. Die Höhe der Lizenzgebühren, einmaligen Einrichtungsentgelte oder sonstigen Kosten ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot. Rechnungen von myTuur sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommen Sie in Zahlungsverzug, so kann myTuur gesetzliche Verzugszinsen verlangen und nach vorheriger Mahnung Ihre Zugänge vorübergehend sperren, bis der Rückstand beglichen ist. Weitergehende Rechte von myTuur bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
Aufrechnung und Zurückbehaltung: Sie können Gegenansprüche gegen Forderungen von myTuur nur aufrechnen, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur im Hinblick auf Ansprüche ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Datensicherung eigener Inhalte: Soweit Sie eigene Daten in das System einstellen (z.B. Listen von POIs, Mediendateien), sollten Sie diese Daten ebenfalls in angemessenen Intervallen eigenverantwortlich sichern. myTuur führt regelmäßige Backups der Plattform durch, dennoch obliegt es dem Partner, wichtige Inhalte zusätzlich anderweitig vorzuhalten, um im Falle eines Datenverlusts eine Rekonstruktion zu ermöglichen.
4. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Lizenz an der myTuur-App: myTuur räumt dem Partner für die Vertragsdauer das Recht ein, die myTuur-App bzw. die bereitgestellten Plattform-Funktionen im vereinbarten Umfang zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist einfach (nicht exklusiv), nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar. Es ist inhaltlich auf die im Vertrag genannten Einsatzbereiche und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt (sofern nicht ausdrücklich eine Erweiterung vereinbart). Eine Überlassung oder Installation der Software selbst an den Partner erfolgt nicht; der Zugriff erfolgt ausschließlich remote über die von myTuur betriebenen Systeme.
Beschränkungen: Sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei myTuur bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Partner darf die App und zugrunde liegende Software nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung nutzen. Insbesondere ist es dem Partner untersagt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, außerhalb der erlaubten Zwecke an Dritte weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der App an unberechtigte Dritte (z.B. Vermietung, Verleih, Vertrieb in eigener Regie) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen Sie den Quellcode der App durch Reverse Engineering oder andere Methoden zu rekonstruieren versuchen.
Geistiges Eigentum von myTuur: myTuur oder deren Lizenzgeber bleiben Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an der App, der zugrundeliegenden Software, dem Design und den von myTuur bereitgestellten Inhalten. Dies umfasst insbesondere Urheberrechte, Datenbankrechte, Marken und Geschäftsgeheimnisse. Soweit für die Nutzung der App erforderlich, erhalten Sie an myTuur-Inhalten ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Zweifel verbleiben sämtliche Verwertungsrechte bei myTuur. Ohne ausdrückliche Zustimmung von myTuur dürfen Sie keine Marken, Logos oder Kennzeichen von myTuur entfernen, verändern oder verwenden, außer wie vertraglich vorgesehen.
Rechte an Partner-Inhalten: Sie als Partner bleiben Eigentümer bzw. Rechteinhaber an den von Ihnen bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Audio, Routen etc.). Sie räumen myTuur jedoch das für die Vertragserfüllung erforderliche Recht ein, diese Inhalte zu vervielfältigen, zu bearbeiten (etwa Format-Anpassungen), zu speichern und in der App sowie verbundenen Medien bereitzustellen. Diese Rechteeinräumung erfolgt nicht exklusiv und ist zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkt. myTuur ist berechtigt, die Partner-Inhalte technisch zu vervielfältigen (z.B. in Caches, Datenbanken, Backups) und zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Unterauftragnehmern (z.B. Hosting-Providern) zugänglich zu machen. Nach Vertragsende wird myTuur auf Wunsch des Partners dessen bereitgestellte Inhalte aus der App entfernen und die Nutzung einstellen.
Markennutzung und Referenzen: Sofern im Rahmen von Co-Branding oder White-Label-Lösungen vorgesehen, dürfen beide Parteien die Marken und Logos der jeweils anderen Partei in abgestimmter Weise nutzen. myTuur ist beispielsweise berechtigt, das Logo oder den Namen des Partners innerhalb der App zu platzieren (etwa bei Sponsored Spots), gemäß den Vorgaben des Partners. Umgekehrt darf der Partner im Rahmen der Lizenz die Kennzeichnung "Powered by myTuur" oder das myTuur-Logo führen, sofern dies vereinbart ist und den Branding-Richtlinien von myTuur entspricht. Darüber hinaus ist myTuur berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Partner zu Referenzzwecken zu kommunizieren, z.B. den Namen/Logo des Partners auf der myTuur-Website oder in Präsentationen als Referenzkunden zu nennen. Sollte der Partner hiermit nicht einverstanden sein, kann er dieser Nutzung jederzeit formlos widersprechen.
5. Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsstörungen
myTuur ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit und Qualität des Dienstes zu gewährleisten. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass bestimmte Wartungsarbeiten oder unvorhergesehene Ereignisse die Nutzung zeitweise beeinträchtigen können.
Verfügbarkeitsziel: myTuur strebt an, den Dienst im Jahresmittel zu 99% verfügbar zu halten. Verfügbarkeit bedeutet, dass die Hauptfunktionen der App am Übergabepunkt (siehe § 2) technisch nutzbar sind. Nicht eingerechnet in die Verfügbarkeit werden angekündigte Wartungsfenster sowie Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von myTuur (z.B. höhere Gewalt, Netzwerkausfälle bei Drittanbietern) nicht erreichbar ist.
Wartungsfenster: Um Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten, führt myTuur regelmäßig Wartungsarbeiten durch (z.B. Server-Updates, Deployment neuer Versionen). Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt (typischerweise nachts zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) und vorher angekündigt. Während dieser Zeiten kann die App vorübergehend ganz oder teilweise nicht zur Verfügung stehen. myTuur ist bemüht, die Unterbrechungen so kurz wie möglich zu halten. Bei dringenden sicherheitsrelevanten Updates, die sofort erfolgen müssen, kann eine Vorankündigung entfallen; in solchen Fällen informiert myTuur den Partner nachträglich über Art und Dauer der Maßnahme.
Störungsbehebung: Sollte es zu technischen Störungen oder Fehlern kommen, können Sie diese dem myTuur-Support melden. myTuur wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist untersuchen und – soweit möglich – beheben. Die Reaktionszeit hängt von der Schwere der Störung ab (kritische, den Betrieb verhindernde Probleme haben höchste Priorität). Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, hat der Partner keinen Anspruch auf eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder auf Schadensersatz für Ausfälle innerhalb der oben genannten Grenzen.
Keine Garantie für externe Faktoren: myTuur kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die myTuur-App auf jeder beliebigen Hardware- oder Softwareumgebung des Endnutzers störfrei läuft oder dass alle externen Datenquellen (z.B. Kartenmaterial von Drittanbietern, KI-APIs) jederzeit verfügbar sind. Der Partner ist dafür verantwortlich, dass auf seiner Seite die Systemvoraussetzungen erfüllt sind (siehe Pflichten des Partners). Für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch vom Partner zu vertretende Umstände verursacht werden (etwa eine fehlende Internetverbindung vor Ort), ist myTuur nicht verantwortlich.
Mietrechtliche Besonderheiten: Da es sich bei der Überlassung der App um eine mietvertragsähnliche Nutzungsüberlassung handelt, gelten grundsätzlich die Vorschriften der §§ 535 ff. BGB. Einige dort vorgesehene Rechte (z.B. Mietminderung oder verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel) sind im SaaS-Kontext jedoch vertraglich modifiziert. Insbesondere wird eine verschuldensunabhängige Haftung von myTuur für anfängliche Mängel der App ausgeschlossen (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB). Ebenso ist das Recht des Partners zur Mietminderung wegen Mängeln (§ 536 BGB) oder zur Selbstvornahme der Mangelbeseitigung auf Kosten von myTuur (§ 536a Abs. 2 BGB) im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der Partner wird daher im Falle von Leistungsstörungen zunächst myTuur Gelegenheit geben, diese zu beheben. Erst wenn die Mängelbeseitigung trotz angemessener Fristsetzung fehlschlägt, stehen dem Partner die gesetzlich vorgesehenen Sekundärrechte (wie Kündigung oder Minderung) im Rahmen dieser AGB wieder zu.
6. Haftung
Haftung von myTuur: myTuur haftet unbegrenzt für Schäden, die von myTuur oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In Fällen leichter (einfacher) Fahrlässigkeit haftet myTuur dem Partner gegenüber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von myTuur der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Soweit die leichte Fahrlässigkeit andere, nicht wesentliche Pflichten betrifft, haftet myTuur nicht.
Haftungsausschlüsse: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Haftung für vergebliche Aufwendungen. myTuur haftet nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, mittelbare Folgeschäden oder für vom Partner verschuldete Datenverluste, es sei denn, es liegt einer der oben genannten Ausnahmetatbestände (Vorsatz/Grobfahrlässigkeit etc.) vor. Ferner übernimmt myTuur keine Haftung für die Inhalte, die der Partner in die App eingestellt hat, oder für Aktivitäten des Partners im Zusammenhang mit der App, soweit nicht ausnahmsweise eine Prüfungspflicht von myTuur besteht.
Haftung des Partners / Freistellung: Der Partner haftet seinerseits für alle Schäden, die myTuur aus einer schuldhaften Verletzung dieser AGB durch den Partner entstehen. Verletzt der Partner schuldhaft eine Pflicht aus § 3 oder § 4 (z.B. Verwendung unzulässiger Inhalte oder Weitergabe von Zugangsdaten an Unbefugte) und entsteht myTuur dadurch ein Schaden oder wird myTuur von Dritten in Anspruch genommen, so ist der Partner verpflichtet, myTuur den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen bzw. myTuur von Ansprüchen Dritter freizustellen. Letzteres gilt insbesondere bei Ansprüchen wegen Datenschutzverstößen, Urheberrechtsverletzungen oder sonstigen Rechtsverletzungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Partners herrühren.
Zwingendes Recht: Die in diesem Abschnitt geregelten Haftungsbeschränkungen lassen etwaige zwingende Haftungstatbestände unberührt. Insbesondere bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Ebenso wenig werden Garantien eingeschränkt, sofern myTuur ausnahmsweise eine ausdrückliche Garantie übernommen hat.
7. Datenschutz und Datensicherheit
Einhaltung der Datenschutzgesetze: Beide Parteien verpflichten sich, die anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) zu beachten. myTuur verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen der Nutzung der App anfallen, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und nur, soweit es die Durchführung dieses Vertrags und die Beseitigung von Mängeln erfordert.
Auftragsverarbeitung: Soweit der Partner im Rahmen der Nutzung der myTuur-App personenbezogene Daten von Endnutzern erhebt und durch myTuur verarbeiten lässt (z.B. Standortdaten von App-Nutzern oder Nutzungsprofile), findet die Datenschutzgrundverordnung Anwendung und myTuur wird in diesem Falle als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8, 28 DSGVO tätig. Die Parteien werden in einem solchen Fall vor Beginn der Datenverarbeitung einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) schließen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der AVV regelt insbesondere die Weisungsbefugnisse des Partners und die Sicherheitsmaßnahmen bei myTuur. Er wird Bestandteil dieser Bedingungen; im Falle eines Widerspruchs gehen die Bestimmungen des AVV diesen AGB vor.
Verantwortlichkeit des Partners: Der Partner bleibt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gegenüber den Endnutzern verantwortlich (datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Insbesondere ist der Partner dafür zuständig, etwa erforderliche Einwilligungen der Nutzer einzuholen, Datenschutzhinweise zu erteilen und Betroffenenrechte zu gewährleisten, sofern er personenbezogene Daten über die App erhebt oder nutzt. Der Partner sichert zu, dass er dazu nach den anwendbaren Bestimmungen berechtigt ist und diese Vorgaben beachtet. Sollte ein Nutzer oder Dritter Ansprüche gegen myTuur wegen Verletzung des Datenschutzes erheben, die auf ein Verhalten oder Versäumnis des Partners zurückzuführen sind (z.B. unzureichende Einwilligung oder unzulässige Nutzung personenbezogener Daten), stellt der Partner myTuur von solchen Ansprüchen frei.
Datensicherheit: myTuur trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die in der App verarbeiteten Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen (z.B. Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen, regelmäßige Backups). Der Partner ist verpflichtet, seinerseits die eigene IT-Infrastruktur gegen unbefugten Zugriff zu sichern, insbesondere wenn er Schnittstellen (APIs) von myTuur nutzt. Beide Parteien behandeln vertrauliche Daten, insbesondere personenbezogene Daten, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Diese Verpflichtung besteht – soweit Daten im Einflussbereich von myTuur liegen – auch über das Vertragsende hinaus fort.
Hinweis auf Datenschutzerklärung: Weitergehende Informationen zum Datenschutz bei myTuur, insbesondere zu spezifischen Datenkategorien und Verarbeitungszwecken, können der myTuur-Datenschutzerklärung entnommen werden. myTuur stellt dem Partner auf Wunsch alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um dessen Rechenschaftspflichten nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO zu unterstützen.
8. Laufzeit und Kündigung
Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit wird individuell im Lizenzvertrag oder Angebot festgelegt (z.B. ein Jahr ab Bereitstellung, mit automatischer Verlängerung um weitere Jahre). Ist keine feste Laufzeit vereinbart, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail, sofern ausreichend) zur Wirksamkeit.
Automatische Verlängerung: Wurde eine feste Mindestlaufzeit vereinbart (z.B. 12 Monate), verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Anfangslaufzeit jeweils automatisch um 12 weitere Monate, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode in Textform kündigt. Andere Verlängerungszeiträume können vertraglich definiert werden. myTuur wird den Partner rechtzeitig vor einer Verlängerung über anstehende Verlängerungen und ggf. Preisänderungen informieren.
Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für myTuur insbesondere vor, wenn der Partner trotz Mahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z.B. fortgesetzter unbefugter Inhaltsgebrauch, Zahlungsverzug über zwei Monate, schwere Verstöße gegen § 3 oder § 4) oder wenn über das Vermögen des Partners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für den Partner liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn myTuur wiederholt oder schwerwiegend gegen vertragliche Hauptleistungspflichten verstößt und nicht binnen angemessener Frist Abhilfe schafft. Hinweis: Soweit rechtlich zulässig, wird ein Kündigungsrecht des Partners gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (außerordentliche Kündigung wegen Vorenthaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs) vertraglich ausgeschlossen, es sei denn, die Voraussetzungen eines wichtigen Grundes nach den vorstehenden Regeln sind erfüllt. Mit anderen Worten: Der Partner kann nicht allein wegen vorübergehender Nichtverfügbarkeit oder Mängeln der App fristlos kündigen, solange myTuur sich bemüht, den vertragsgemäßen Zustand wiederherzustellen.
Abwicklung bei Vertragsende: Nach Beendigung des Vertrags stellt myTuur den Partner-Zugang ein. Der Partner ist verpflichtet, die Nutzung der App nach Vertragsende zu unterlassen und etwaige von myTuur bereitgestellte vertrauliche Materialien (z.B. Dokumentationen, API-Schlüssel) zu löschen. Auf Verlangen des Partners wird myTuur dem Partner sämtliche von ihm bereitgestellten und in der App gespeicherten eigenen Daten innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsende in einem gängigen Format zur Verfügung stellen (z.B. Export von vom Partner eingegebenen POI-Daten). Anschließend wird myTuur diese Partner-Daten auf den eigenen Systemen löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder ein berechtigtes Interesse an einer längeren Speicherung bestehen. Bereits den Endnutzern ausgehändigte App-Inhalte (z.B. heruntergeladene Touren) können nach Vertragsende nicht aus deren Besitz zurückgerufen werden; jedoch werden solche Inhalte ab Vertragsende nicht mehr aktualisiert oder aktiv bereitgehalten.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen der AGB: myTuur behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern hierfür ein triftiger Grund vorliegt (z.B. Anpassung an geänderte Gesetze oder neue Funktionen der App) und die Änderung für den Partner zumutbar ist. Änderungen werden dem Partner mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. myTuur wird den Partner in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hinweisen. Widerspricht der Partner fristgerecht, haben beide Seiten das Recht, den Vertrag zum Inkrafttreten der vorgesehenen Änderungen außerordentlich zu kündigen.
Vertraulichkeit: Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, streng vertraulich. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, nicht öffentlich bekannte Daten über Nutzer sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen. Deren Bekanntgabe gegenüber Dritten ist untersagt und kann Schadenersatzansprüche begründen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrags hinaus. myTuur ist jedoch berechtigt, den Umstand der Zusammenarbeit mit dem Partner und die Art der lizenzierten Lösung für Marketing- und Referenzzwecke zu nennen, wie in § 4 beschrieben (Referenzen), solange dabei keine vertraulichen Detailinformationen preisgegeben werden.
Abtretung und Übertragung: Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Partner auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von myTuur zulässig. myTuur ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen; in diesem Fall steht dem Partner ein Sonderkündigungsrecht zum Übertragungstermin zu.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Klausel werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von myTuur in Ulm, Deutschland. myTuur bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Partner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand geltend zu machen.
Schlussbemerkung: Vielen Dank für Ihr Vertrauen in myTuur. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Partnerschaft und stehen Ihnen bei Fragen zu diesen AGB oder zur Zusammenarbeit gerne zur Verfügung.